Versicherungs-& Finanzkontor Andreas Goschala-Versicherungsmakler

Ihr Partner für Versicherungen

und Baufinanzierungen

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Kaution und Bürgschaft

Kautionsversicherung. Einfach erklärt.


Angebot und anfordern!

Wir erstellen Ihnen gern ein Angebot.


Bürgschaftsarten

a) Ausführungsbürgschaften für die Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung
b) Mängelansprüchebürgschaften für die Sicherstellung der Erfüllung von
    Gewährleistungsansprüchen
c) Vertragserfüllungsbürgschaften für die Sicherstellung vertragsgemäßer Ausführung und
    Gewährleistung

Zusätzlich bieten wir für die Produkte Gewerbe und Industrie, Bau-Direkt und Rahmenvertragsmodell für Landesverbände folgende Lösung:

  • Bietungsbürgschaften dienen in der Regel dazu, die Einhaltung der Angebotskonditionen im Falle der Auftragserteilung sicherzustellen.
  • Vorauszahlungsbürgschaften decken das Verlustrisiko aus vorab geleisteten Zahlungen des Auftraggebers.
  • Bauhandwerkersicherungsbürgschaften (gem. § 648a BGB) dienen i.d.R. dazu, die Bezahlung der Bauleistung durch den Besteller an den Auftragnehmer sicherzustellen.

Bei diesen Bürgschaften handelt es sich um Urkunden gem. §§ 765ff BGB. Diese sind somit identisch mit den Bürgschaften, die Sie von Ihrer Bank kennen. Mit diesen Bürgschaften können Sie Ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Ihren Auftraggebern absichern. Die Bürgschaften sind bei Behörden und in der Wirtschaft als Alternative zur Bankbürgschaft akzeptiert.