Ihr Partner für Versicherungen
und Baufinanzierungen
a) Ausführungsbürgschaften für die Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung
b) Mängelansprüchebürgschaften für die Sicherstellung der Erfüllung von
Gewährleistungsansprüchen
c) Vertragserfüllungsbürgschaften für die Sicherstellung vertragsgemäßer Ausführung und
Gewährleistung
Zusätzlich bieten wir für die Produkte Gewerbe und Industrie, Bau-Direkt und Rahmenvertragsmodell für Landesverbände folgende Lösung:
Bei diesen Bürgschaften handelt es sich um Urkunden gem. §§ 765ff BGB. Diese sind somit identisch mit den Bürgschaften, die Sie von Ihrer Bank kennen. Mit diesen Bürgschaften können Sie Ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Ihren Auftraggebern absichern. Die Bürgschaften sind bei Behörden und in der Wirtschaft als Alternative zur Bankbürgschaft akzeptiert.